Der Traum eines Eigenheims ist gross und der Bau desselben mit viel Aufwand verbunden! Die meisten tun das nur einmal im Leben – und infolgedessen das erste Mal. Der Initialaufwand für eine Sache ist immer am grössten. Und was gelingt schon beim ersten Mal? Erfahrung stellt sich erst mit der Zeit ein. Lohnt es sich, für einen Hausbau einen Generalunternehmer zu engagieren? Und wozu ist ein unabhängiger Bauexperte sinnvoll?
Schlauer Hausbau mit Generalunternehmer und Bauexperte
Was macht ein Generalunternehmen (GU) genau?
Ein Generalunternehmen bietet sich an für die Ausführung eines Bauwerks – samt einer Termin- und Kostengarantie – sei dies ein Eigenheim, eine Geschäftsimmobilie oder ein öffentliches Gebäude oder die Sanierung eines solchen. Die Planung dafür wird seitens der Bauherrschaft organisiert.
Bei einem Generalunternehmer findet ein Bauherr also einen Vertragspartner, der den Bau für ihn managt, der die Verantwortung trägt und bei dem alle Fäden zusammenlaufen.
Ergibt zusammen zwei Vertragsparteien: Bauherr und Generalunternehmer.
Vor- und Nachteile dieser Zusammenarbeit
Die Zusammenarbeit mit einem GU ist zweifellos eine immense Erleichterung. So muss ein Bauherr nicht selbst geeignete Handwerker suchen, muss weder Offerten einholen noch diese prüfen und miteinander vergleichen – und schlussendlich den gesamten Bauablauf sinnvoll koordinieren.
Die Übertragung dieser verantwortungsvollen Aufgabe muss allerdings sehr wohl überlegt und recherchiert sein, damit der Traum vom Eigenheim oder des ersehnten Umbaus sich nicht plötzlich in einen Alptraum verwandelt.
Das A und O dabei liegt in einer guten Recherche und ganz besonders einem detaillierten GU-Vertrag.
Bauen braucht mehr als Vertrauen. Zum Beispiel klare Verträge auch mit Generalunternehmen.
Was muss ein Generalunternehmer(werk)vertrag enthalten?
Die Rechte und Pflichten von Generalunternehmer und Bauherrn werden im sogenannten Generalunternehmer-Werkvertrag festgelegt. Darin werden sämtliche Bauleistungen mitsamt der Bauleitung zusammengefasst.
Nun ist es so, dass der Generalunternehmer einzelne Leistungen auch an Dritte delegieren kann, sogenannte Subunternehmer.
Diese heuern unter Umständen wiederum Sub-subunternehmer an etc.
Aufgrund von Fachkräftemangel und des Zusammenspiels unterschiedlicher Branchen, Sprachen und Kulturen kann sich das unglücklicherweise zu einem heillosen Durcheinander verwickeln.
Verantwortlich sind grundsätzlich die anderen …
Aus Gründen der Haftung muss dieser Umstand sorgfältige Beachtung finden! Werden Dritte hinzugezogen, besteht nämlich zwischen Bauherrschaft und Sub(sub)unternehmen keine Vertragsbeziehung. Wer trägt die Verantwortung? Wer übernimmt die Garantieleistungen?
Regelung zur Zahlungsabwicklung (Zahlungsplan und –termine)
Sicherheitsleistungen / Gewährleistungsgarantie seitens des GU
Keine Verwendung von Haftungsausschlussklauseln
Versicherungen
Das sind für viele von uns nicht gerade alltägliche Angelegenheiten, die es da zu überprüfen gilt, bevor man den Vertrag unterschreibt. Eigentlich ist dies nicht zuverlässig überprüfbar und wenn doch, nur mit enormem Einsatz von Zeit und Kraft.
Zur Sicherheit lohnt es sich allemal, hier einen unabhängigen, erfahrenen Bauexperten beizuziehen, für den das Daily Business bedeutet.
Wer haftet bei Baumängeln? Ist alles klar geregelt im GU-Vertrag?
Haftet der Generalunternehmer oder der Subunternehmer?
Dieser Punkt sei nochmals betont:
Beim Beiziehen eines GU ist es immens wichtig, dass im Vertrag keine Klauseln zur Abtretung von Haftungsausschlüssen verwendet werden.
Ist dies der Fall, wird die Verantwortung des GU für die Einforderung der Mängelbehebung bei allfälligen Baumängeln auf den Bauherrn abgewälzt.
In einem Schadenfall muss dann der Bauherr selbst die nötigen Abklärungen vornehmen, sich um die rechtlichen Fristen kümmern und sich gegenüber dem Verursacher durchsetzen.
Dies kann sehr aufwändig werden, gerade wenn man über wenig Branchenkenntnis verfügt. Nicht selten ist ein Beizug eines Bauexperten oder eines spezialisierten Rechtsanwalts nötig, um die betreffenden Parteien in die Pflicht zu nehmen. Was erhebliche Kosten nach sich ziehen kann. Von den nervlichen Strapazen ganz zu schweigen.
Wann einen Bauexperten beiziehen?
Ein Hausbau ist sehr komplex und es steht viel auf dem Spiel! Bauliche Laien überfordert dies unwillkürlich. Sich den Rat eines unabhängigen Bauexperten zu leisten, ist also kein Luxus. Im Gegenteil. Man nimmt zwar nochmals eine gewisse Summe Geld in die Hand, kann sich damit jedoch viel Zeit, Frust und Ärger ersparen. Und, so paradox es vielleicht scheint, auch viel Geld.
Warum also nicht bereits zur Prüfung des Vertrags oder auch schon bei der Wahl eines Generalunternehmers einen unabhängigen Bauexperten beiziehen?
Bauexperten kennen sich in der Branche und wahrscheinlich auch in der Umgebung aus. Sie kennen ihre Pappenheimer und wissen um die Qualität und Zuverlässigkeit von GU, Lieferanten und Handwerkern etc.
Wissen und Expertise: Der erfahrene Bauberater ist durch nichts zu ersetzen.
Wissen und Expertise
Mit ihrer Expertise und Erfahrung kennen Bauexperten die heiklen Punkte beim Hausbau und überwachen und dokumentieren den Baufortschritt in den entsprechend heiklen Stadien, beispielsweise bevor das Innenleben des Gebäudes weiter zugebaut wird.
Und sollte «etwas sein», hat er als Fachexperte ein wirksames Argumentarium und kann nicht mit seichten Erklärungen abgespeist werden. Mit der Forderung nach ausservertraglichen Finanzvorschüssen und ähnlichem. Ein unabhängiger Bauexperte gewährleistet bestmögliche Sicherheit auf dem rauen Pflaster der Baubranche.
Auch bei der abschliessenden Bauabnahme sind seine Dienste nicht zu unterschätzen. Wenn GU und BauherrIn die gesamte Liegenschaft gemeinsam begutachten und auf allfällige Mängel prüfen.
Was ist bei einer Bauabnahme zu beachten? Wenn im Hintergrund zudem die Umzugskartons warten und die Arbeit nebenher auch noch am Laufen gehalten werden muss?
Daily Business für einen erfahrenen Bauexperte. Er wirft seinen Kennerblick genau dorthin, wo nötig, und ist dem GU fachlich ein ebenbürtiges Gegenüber. Noch Fragen?