«Drohnen sind die Transportmittel der Zukunft», schreibt der Blick. Was sich für die einen nach einem futuristischen Schlaraffenland anhört, ist für andere ein Horrorszenario. Drohnen haben zur Zeit keine besonders gute Presse. Die USA setzen ihre unbemannten Flugobjekte in Afghanistan und Pakistan, Israel im Gazastreifen als tödliche Waffen ein. Ausserdem ist die Drohnendebatte mit der rechtlich-philosophischen Diskussion über den Schutz der Privatsphäre eng verbunden. Hinzu kommen wenig harmlose Scharmützel, wie jüngst bei einem Brand in Kalifornien, wo die Feuerwehr ihre Löschflüge ins Buschfeuer für zwanzig Minuten unterbrechen musste, weil fünf private Drohnen in der Luft waren – lediglich, um das Spektakel zu filmen.
Wertvolle Helfer oder destruktive Gefahr?
Was ist also zu denken über Drohnen? Führen sie zu einem enthemmten Roboterkrieg, zur Aufhebung der Privatsphäre, zu ernsthaften Behinderungen von Rettungsmannschaften im Luftraum? Ja. Das tun sie, solange ihre Einsatzfelder nicht entsprechend geregelt sind. Drohnen sind aber auch wertvolle Helfer. Immer mehr werden sie etwa zur Überwachung von Baustellen eingesetzt. Aus der Luft dokumentieren sie den Fortschritt des Projekts in Echtzeit und liefern exakte Auskunft über den Stand der Dinge. Bilder und Videos werden via Internet direkt auf die gewünschte Plattform transportiert.
Ruhige und hochwertige Luftaufnahmen
Besonders praktisch ist die Arbeit mit Drohnen dann, wenn die Position, aus der die Bilder gemacht werden, live bestimmt oder verändert werden soll. Die Kamera kann vom Boden aus um bis zu 90 Grad geneigt werden, so dass Bilder von Objekten direkt unterhalb des Flugobjekts möglich sind. Durch die 170-Grad-Linse werden aussagekräftige Weitwinkelaufnahmen geschossen. Im Übrigen können einer Drohne auch Wind und Wetter wenig anhaben; ihre Motoren sind ausgesprochen stabil und ermöglichen ruhige und hochwertige Aufnahmen.
Vorabklärung, Inspektion und Überwachung
Drohnen sind aber nicht bloss für die Überwachung einer Baustelle hilfreich – sie kommen häufig auch vor dem Baubeginn zum Einsatz, etwa um dem Elektriker zu zeigen, wo die Leitungen zum Grundstück gelegt werden können oder um den Architekten auf bestimmte Lichtverhältnisse aufmerksam zu machen.
Auf den richtigen Umgang kommt es an!
Wenn Drohnen nicht als Waffen, nicht als pietätslose Spione und nicht auf der Jagd nach «Katastrophen-Pornos» eingesetzt würden, sie wären in der Tat ein Geschenk des Himmels. So lange sie für alle gewinnbringend, diskret und in gesetzlichen Banden geflogen werden, avancieren sie tatsächlich zum Transportmittel der Zukunft. Und dies ist nicht primär eine Bedrohung, sondern eine Möglichkeit.
Als Geschäftsführer einer KMU-Firma gibt es Bereiche, die einen mehr als andere «beschäftigen». Zum einen ist das die Buchhaltung, zum anderen die IT. Bei der Buchhaltung geht es darum, auf dem neuesten Stand zu sein. Kennzahlen müssen stimmen, um bei Investitionen schnell den Überblick zu haben. Ohne Überblick kein Entscheid! Weil sich im gesetzlichen Bereich laufend etwas ändert, beanspruche ich hier einen externen Buchhalter. Er ist spezialisiert und kennt die wichtigsten Gesetze. Das entlastet mich. Und wie sieht es bei der Informatik aus?
IT-Lösung = Sicherheit und Erreichbarkeit
Bei der IT geht es nicht um Kennzahlen, sondern um Sicherheit und Erreichbarkeit. Sicherheit bedeutet, meine Computer sind vor Hackerangriffen soweit wie möglich geschützt. Erreichbarkeit ist dann wichtig, wenn trotzdem etwas geschieht. Dann gilt es für meinen Informatiker, dass er sich innert kürzester Zeit an das Problem heran macht. Die Gründe für eine externe Lösung sind vielfältig. Spezialisten haben tagtäglich mit den Herausforderungen ihrer Branche zu tun. Wer mehr trainiert, ist fitter. Das gilt auch im Bereich der IT.
Externe Spezialisten kosten Geld, keine genauso
Natürlich kostet der Spezialist sein Geld. Dafür entlastet er mich in vielen Bereichen. Ich kann mich als Geschäftsführer auf meine Kernkompetenzen konzentrieren. Kann in der gewonnenen Zeit wichtige Kundenkontakte nutzen und mehr Umsatz und Gewinn erzielen. Das Gefühl, den richtigen Partner an meiner Seite zu haben, ist mir etwas Wert. Apropos Wert: Auf den Spezialisten zu verzichten, die Buchhaltung oder die IT selbst in die Hand zu nehmen, lohnt sich nur dann, wenn die eigenen Kosten nicht berücksichtigt werden. Jeder Mitarbeiter kostet. Wer von IT keine Ahnung hat, sucht länger, während der Spezialist innert nützlicher Frist gute Lösungen findet. Kostenwahrheit erfasst alle Aufwände, auch die der Mitarbeiter. Man darf darum nicht erstaunt sein, wenn einen bei genauerem Hinsehen die eigene Lösung plötzlich teurer zu stehen kommt als der externe Spezialist …
Der Song «Über den Wolken» vom deutschen Liedermacher Reinhard Mey ist längst Kult. Wer kennt ihn nicht und wer spürt nicht das Bedürfnis nach eben dieser grenzenlosen Freiheit?
Die Sucht nach der Sicht von oben
Den Überblick haben, schweben wie ein Vogel. Ich kann mich an meinen letzten Flug erinnern, von Köln nach Zürich. Diese Aussicht, wenn die Wolken durchbrochen werden und man darüber fliegt. Sonne überall. Freiheit. Hat man es einmal erlebt, gewinnt der Song von Reinhard Mey noch mehr an Bedeutung.
Drohnen zur Überwachung
Ein Beispiel für diese Sicht von oben, das ich hier aufgreifen möchte, sind Drohnen. Was ist eine Drohne genau? Wikipedia.org beschreibt sie als ein unbemanntes Luftfahrzeug. Eines, das ohne eine an Bord befindliche Besatzung autark durch einen Computer oder vom Boden über eine Fernsteuerung navigiert werden kann und über bauarttypische Steuereinrichtungen verfügt. Vor allem grössere Drohnen werden für militärische Zwecke eingesetzt. Private oder wohl besser halbprivate Drohnen dienen für Flugaufnahmen von Gebäuden. Diese Luftaufnahmen werden zum Beispiel als Präsentation im Internet verwendet.
Mit der Zunahme von Luftaufnahmen entstehen neue Gesetze
Durch Drohnen stellt sich, wie so oft, wo etwas neu ist, die Frage nach der gesetzlichen Situation. Niemand hat es gerne, wenn er oder sie beobachtet wird. Wenn eben eine solche Drohne, zum Beispiel vom Nachbarn, Luftaufnahmen macht. Anders sieht es bei Luftaufnahmen aus, die eine Baustelle überwachen. Im Vorfeld nehmen sie Bilder vor Ort auf. Was life gesehen wird, sieht meistens anders aus, als was man sich anhand eines Planes vorstellen muss. Zum Beispiel zeigt ein Bauplan nirgends auf, wo und wie die Sonne wirklich scheint. Während des Baus können in regelmässigen Abständen Bilder von oben gemacht werden. Spannend ist der Vergleich. Was wurde bisher gebaut? Ist man innerhalb des Terminplans? Ein weiteres Beispiel für sinnvolle Luftbilder ist der Touristikbereich. Ein Hotel und seine Umgebung mit Luftaufnahmen dargestellt ermöglichen mehr Infos als ein schöner Prospekt. Quelle: avisec.ch
Rechtliche Situation
Laut dem Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL, dürfen Drohnen bis zu einem Gewicht von 30 KG ohne Bewilligung eingesetzt werden. Bedingung: Der Pilot muss jederzeit Sichtkontakt zu seiner Drohne haben. Und, die Drohne darf nicht über eine Menschenmenge fliegen. Die ganzen rechtlichen Bedingungen finden Sie auf der Webseite vom BAZL.
Zeiten ändern sich. In unserem extrem digitalorientierten Zeitalter werden massenhaft Daten erfasst. Während es früher nur das persönliche Erleben, die einzigartige Erinnerung an den Flug gegeben hat, wird heute fast alles fotografiert. Ist dies eine schlechte Entwicklung? Wie bei vielem anderen geht es um den Umgang damit. Warum und wie man etwas macht und um den Respekt gegenüber seinen Mitmenschen. Laut Globometer.com werden pro Sekunde 3000 Fotos auf Facebook und jede Minute werden 35 Stunden Video auf YouTube.com hochgeladen. Vieles davon wird ziemlich sicher nie angesehen. Unbrauchbar. Überflüssig. Bin ich zu hart? Manchmal frage ich mich wirklich, wieviel Sinn es macht, wenn alle alles können. Drohnen für den gezielten Einsatz, wie hier beschrieben, machen Sinn. Doch Drohnen verlocken auch. Man kann damit vieles unbeobachtet erfassen. Eine Frage des Umgangs, klar. Doch soweit sollte es eigentlich gar nicht kommen.
Wenn es an der Türe klingelt und der Fremde einem erklärt, dass er gerne die ausstehenden Zahlungen vom Autohaus oder dem Online-Warenhaus einfordern möchte, dann sackt einem zunächst einmal das Herz in die Hose. Auch wenn es sich um einen sehr freundlichen Mann in Anzug und Krawatte handelt, der einen Aktenkoffer trägt. Der Schock sitzt selbst dann, wenn man weiss, dass hier ein Missverständnis vorliegen muss.
…und sich der Herr als Mitarbeiter vom Inkasso-Unternehmen vorstellt…
Der erste Impuls könnte nun sein, dem Herrn die Türe vor der Nase zuzuknallen und sich unter dem Bett zu verstecken. Das wäre aber sicherlich nicht zielführend. Ausserdem glaube ich, dass Mitarbeiter von Inkasso-Unternehmen auf eine solche Reaktion vorbereitet sind und ihren Fuss oder ihren Koffer schon längst unauffällig in die Türe gestellt hätten.
Also heisst es: Tief durchatmen und die Situation besprechen und aufklären. Damit die Nachbarn nicht alles mitbekommen, empfiehlt es sich, den Herrn zunächst in die Wohnung zu bitten.
…erwarte ich freundliche Kompetenz und Einfühlungsvermögen…
Es ist ganz klar: Der Inkasso-Mitarbeiter möchte Geld von mir. Es ist schliesslich sein Job, Geld einzutreiben. Nun kann die Situation die sein, dass ich entweder kein Geld habe – sonst hätte ich die Rechnung ja schon längst bezahlt – oder ich die Rechnung – zu Zeiten, in denen andere Menschen einem nahezu problemlos die Identität im Internet missbrauchen können, kommt das leider immer häufiger vor – nicht als rechtmässig ansehe und deshalb nicht gezahlt habe.
In jedem Fall ist es eine emotional angespannte Lage, die eigentlich von beiden Seiten viel Fingerspitzengefühl verlangt.
Nachdem ich jedoch von dem Herrn an der Türe überrumpelt wurde und mich nicht vorbereiten konnte, wünsche ich mir umso mehr Einfühlungsvermögen und das sichere Beherrschen von Deeskalationstechniken von der anderen Seite.
Ich erwarte also das absolute Gegenteil vom zerbeulten amerikanischen Boxer, der in seiner Freizeit für seinen Boss Geld eintreibt und zwar notfalls mit körperlicher Gewalt.
…sowie lückenlose Unterlagen über den gesamten Vorgang…
Nachdem ich den Inkasso-Mitarbeiter in die Wohnung eingeladen habe – vielleicht freut er sich über etwas zu trinken; dann habe ich die Chance durchzuatmen und mich für das anstehende Gespräch zu wappnen – setze ich mich mit ihm an einen Tisch und versuche die Situation zu klären.
Da man nicht davon ausgehen kann, dass ich so spontan meine Unterlagen hervorzaubern kann, erwarte ich, dass der freundliche Herr den kompletten Vorgang lückenlos vorliegen hat, alles nachweisen und mir dezidiert erläutern kann, was da wie und wann schief gegangen ist.
…und erhoffe mir einen Ansatz zur abschliessenden Lösung des Problems.
Er muss mir dann aber auch zuhören und die Chance geben, die Situation zu erklären.
Abschliessend – egal ob es sich nun um eine berechtigte oder eine unberechtigte Forderung handelt – wünsche ich mir, dass gemeinsam eine endgültige Lösung für das Problem gefunden werden kann.
Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) führt eine Jahreshitliste über die häufigsten Klagen ihrer Mitglieder. Publiziert wurde dies im Artikel «Ärgernisse des Jahres 2014» auf Konsumentenschutz.ch (7.12.2014). An erster Stelle stehen Inkasso-Firmen, die sich laut Artikel in der Öffentlichkeit als Wohltäter aufspielen, welche Jugendliche vor Schulden retten wollen. Im Kerngeschäft seien Inkasso-Firmen knallhart, so der Tenor aus Internet-Foren. Manche verlangen demnach nicht nur Verzugszinsen, sondern würden zusätzlich einen «Verzugsschaden» geltend machen. Das sei illegal, das die Sicht der Konsumenten. Auch im Jahr 2018 sind Inkassofirmen noch auf der Ärgenisliste («Unerlaubte Inkassoforderungen» Platz 5).
Heute lebt man anders als früher
Im Artikel «Arme, Junge, Chefärzte: Pfändungen haben massiv zugenommen» (AZ 1.1.2015) erklärt ein Betreibungsbeamter aus dem Kanton Aargau, heute lebe man anders als früher.
Wer Geld habe, gebe es aus. Heute könne man sogar Ferien in Raten abzahlen.
Vor allem junge Leute würden sich vermehrt einer Pfändung ausgesetzt sehen. Diese schliessen Leasing-Verträge ab, können dann die Steuern nicht mehr bezahlen und schon sei es passiert. Ungedeckte Forderungen müssen aber früher oder später bezahlt werden.
Dann treten Inkasso-Firmen auf, die diesen Umstand im Auftrag der Gläubiger-Firma bereinigen sollen. Für viele Schuldner ist dies eine Frage, die an die Existenz geht.
Zwei Möglichkeiten, wie eine Forderung eingezogen werden kann
Warum diese Kritik an Inkasso-Unternehmen? Als Konsument sind wir bekanntlich dafür selbst verantwortlich, wieviel Geld wir ausgeben.
Die einfachste aller Rechnungen ist die, dass wir nicht mehr ausgeben, als wir besitzen.
In dem Sinne liegt die Verantwortung beim Konsumenten. Liest man in den Internetforen, so liegt das Problem oft am Tonfall, an hohen Gebühren und an der Erreichbarkeit. Dabei ginge es auch anders. «Unser oberstes Ziel ist es nämlich, mit den Schuldnern eine andere Lösung als den Rechtsweg zu finden.» sagt Rémy Küng, Chef des Familienunternehmens Inkasso Küng AG (Quelle: Solothurner Zeitung – 3.1.2015) im Artikel «So treiben Private für die Gemeinden effizienter Schulden ein».
Andere Wege aus den Forderungen finden
Forderungsmanagement sei das Suchen von gütlichen Lösungen mit dem Schuldner.
Erst wenn alle vorrechtlichen Massnahmen ausgeschöpft sind, werden rechtliche Schritte eingeleitet. Es gehe darum, Forderungen zu managen. Dies bedeute, den Schuldner zu managen und ihn zur Lösung zu führen. Das ist auf dieinkasso.ch, einem Inkasso-Unternehmen, das auf eine über 40 jährige Tätigkeit zurückblickt, nachzulesen.
Ein ganz anderer Ansatz, der dann aufgeht, wenn säumige Kunden weiter als potenzielle Kunden gesehen werden. Wenn statt des Minus, das Potenzial des säumigen Kunden im Vordergrund bleibt.
Doch genau dies, so scheint es mir, fehlt bei den Forderungen, die in den Foren beschrieben werden. Es geht nur um das kurzfristige Ziel, die Kosten zu decken, statt langfristige Kundenbeziehungen zu halten.
Ein möglicher Weg, Inkasso-Forderungen einzugrenzen und den ich seit einiger Zeit im Internet beobachte, ist die Vorauszahlung. Damit hat man vielleicht weniger Kunden, dafür bleibt sowohl dem Unternehmen, wie auch Konsumenten, die nicht zuverlässig mit Geld umgehen können, einiges an Ärger und Aufwand erspart.
Kauf heut, zahl morgen… …oder übermorgen oder notfalls auch gar nicht.
Viele Konsumenten brauchen – egal ob sie es sich leisten können oder nicht – stets das neueste iPhone, den flachsten Fernseher, das leichteste Notebook, die beste Velogangschaltung, die coolste PlayStation oder Xbox oder den tollsten Urlaub an den aussergewöhnlichsten Orten der Welt.
Da das Geld auf dem Konto oft nicht ausreicht, um diese Anschaffungen zu bezahlen, wird einfach auf Pump gelebt. Schliesslich ist dies ja heutzutage immer leichter möglich.
Bezahlung auf Raten ist «selbstverständlich»
Kredite werden heutzutage nicht nur aufgenommen, um grosse Anschaffungen, wie beispielsweise ein Auto oder ein Eigenheim, zu finanzieren. Die Waschmaschine, der Kühlschrank, ja selbst die neuen Zähne werden nicht mehr bar bezahlt. Die Bezahlung mit einer Kreditkarte, auf Rechnung oder Zahlung auf Raten hat sich in unserer Gesellschaft immer mehr durchgesetzt.
Ermöglicht haben dies Industrie und Handel, um ihre Umsätze zu steigern. Ohne Rücksicht darauf, dass die neuen Finanzierungsmöglichkeiten viele Menschen in den finanziellen Ruin stürzen können.
Hast Du was, bist Du wer!
Zu wenige Menschen sind in der Lage, sich über ihr Sein, ihr Wissen oder ihr Können zu definieren. Das ist eine traurige Entwicklung.
Ganz nach dem Motto «Hast Du was, bist Du wer!» denken sie, dass sie von ihrem Umfeld nur dann akzeptiert werden, wenn sie das neue Smartphone, das superflache Tablet oder die neuen Veneers oder Lumineers (beides Keramikverblendungen für Zähne) mit einem strahlenden Lächeln – ja, auch dank der Finanzierung beim Zahnarzt – vorweisen können.
0-%-Finanzierung für Privatkunden
Möbelhäuser, Autohäuser, Elektronik-Fachmärkte, Veloläden, ja sogar Fachmärkte für Motoradbekleidung bieten ihren Kunden die Möglichkeit, sich «sofort Wünsche zu erfüllen»:
Eine 0-%-Finanzierung mit einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten – sprich, ein zinsloser Kredit – macht’s möglich.
Statt also – wie ehedem – zuerst zu sparen und dann zu kaufen, kauft man erst und spart danach. Wenn es dann jedoch beim Kunden mit dem nachträglichen Sparen und dem Abzahlen des Kredits – häufig sind es sogar mehrere – nicht klappt, müssen die Kreditoren schauen, wie sie an ihr Geld kommen.
Forderungsmanagement statt «Schlägertrupp»
Natürlich wird dem Schuldner vom Gläubiger kein Schlägertrupp auf den Hals gehetzt. Viel zielführender ist es, das Forderungsmanagement an ein Dritt-Unternehmen abzugeben. Dieses wendet dann professionelles Schuldenmanagement an. Dem Schuldner werden Wege aufgezeigt und Pläne ausgearbeitet, wie die Ausstände zurückgezahlt werden können.
Nur wenn keine Zusammenarbeit mit dem Schuldner möglich ist, sollten rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Weiterführende Links zum Thema Forderungsmanagement
Das erste Mal baut man für seinen Feind, das zweite Mal für einen Freund und das dritte Mal für sich selbst. Wenn man jedoch plant, nur einmal zu bauen, sollte man sich professionelle Bauberater zur Seite stellen.
Als Bauherr verfügt man nur selten über die nötige Fachkompetenz, um Mängel und Probleme beim Bau auf Anhieb erkennen zu können. Häufig findet man erst, wenn man den Wasserschaden an der Schlafzimmerwand sieht, heraus, dass beim Verlegen der Badezimmerfliesen nicht ordentlich gearbeitet wurde. Die Gewährleistungsgarantie der Handwerker ist bis dahin abgelaufen.
Überforderte, gestresste Bauherren sind an der Tagesordnung
Wenn man baut, hat man eigentlich einen unbezahlten, unendlich stressigen Nebenjob. Vor der Arbeit, in der Mittagspause, nach der Arbeit rast man auf die Baustelle und versucht nach dem Rechten zu sehen, streitet mit dem Polier darüber, ob die Wand da steht wo sie hingehört und diskutiert mit dem Elektriker darüber, dass man wirklich alle Steckdosen benötigt, die im Bauplan eingezeichnet sind. Und merkt erst, wenn alle Wände verputzt sind, dass man in der Küche nur zwei freie Steckdosen für Elektrokleingeräte übrig hat. Eine für die Kaffeemaschine. Küchenmaschine, Wasserkocher, Toaster und Mikrowelle müssen sich die andere Steckdose teilen.
Häufig werden Bauvorschriften versehentlich nicht eingehalten. Obwohl flammhemmende Baustoffe und spezielle Mauersteine vorgeschrieben sind, werden die günstigeren Steine verwendet. Nicht, weil man die vorgeschriebenen Materialien nicht nehmen möchte. Sie sind einfach gerade nicht an Lager und der Maurer nimmt kurzum das Material, das verfügbar ist. Er ist sich der möglichen Auswirkungen einfach nicht bewusst. Bei der Bauabnahme durch den Sachverständigen fällt das Versehen auch nicht auf. Der Bauherr merkt nur durch Zufall auf der Rechnung, dass der verbaute Baustoff nicht dem fakturierten entspricht.
Ein Bauberater spart Zeit, Geld und Nerven
Wenn man einen Bauberater einsetzt, hat man nur einen Ansprechpartner auf der eigenen Baustelle. Man muss nicht mehr tagtäglich zahlreiche Telefonate führen, sich mit den vielen Vorarbeitern ärgern oder andauernd zwischen dem Architekten und den Handwerkern vermitteln.
Ein Bauberater ist vom Fach und hoch kompetent. Er kennt die Baubranche und eine grosse Anzahl von Baufirmen. Er kennt sich mit den Bauvorschriften und SIA Normen aus. Er baut nicht nur einmal und er baut auch nicht zum ersten Mal und kann auf einen grossen Erfahrungsschatz zurückgreifen. Er kennt die bisherigen Leistungen der Handwerker und kennt seine «Pappenheimer».
Mit einem Bauberater an der Seite kann man unnötigen Aufwand, Zeit und Stress vermeiden. Am Ende hat man mehr Freude am Objekt, als wenn man völlig entnervt und völlig verunsichert in das neue Eigenheim einzieht.
Der Bauberater kostet zwar etwas, das ist jedoch allemal besser, als am Ende für Mängel zu zahlen, die der Profi entdeckt hätte.
Selbst ist der Mann
Fliesen verfugen, Klickparkett legen, Wände tapezieren, Decken streichen. So mancher Bauherr denkt, es lässt sich Geld sparen, wenn man es selbst macht. Häufig geht die Rechnung nicht auf.
Um das Parkett perfekt rund um den Heizkörper verlegen zu können, bricht versehentlich das Heizungsrohr direkt unter dem Estrich. Es ist Wochenende. Der Sanitär-Notdienst kostet letztlich mehr als das Parkettlegen durch den Profi.
Der Freund, der beim Streichen hilft, nimmt im Kinderzimmer die teure grün eingefärbte Deckfarbe und streicht die Decke damit. Schliesslich heisst die Deckfarbe ja Deckfarbe. Da hilft auch keine Diskussion über das «Warum und Wieso».
Hätte sie nur einen Bauberater gehabt…
Meine Schwester hat im Jahr 2010 ihr Einfamilienhaus in Winterthur fertig gebaut. Ein Niedrigenergiehaus.
Die Fenster haben keine Fensterbänke, um beispielsweise Blumen abzustellen.
Ausserdem sind die Fenster so hoch eingebaut, dass man nur als Hüne oder mit Hilfe einer Trittleiter die Möglichkeit hat, aus dem Fenster zu schauen. Das hatte man dem Bauplan als Laie leider nicht angesehen.
Die Wärmepumpe hat letztes Jahr pünktlich zu Weihnachten ihren Dienst eingestellt. Beim Luftansaugrohr hatte man ein Sieb vergessen. Daraufhin hatte eine Kröte versucht, dort zu überwintern. Erst der dritte Notdienstmitarbeiter konnte das Problem finden; bis dahin war die Pumpe, der Motor und viele weitere Bauteile bereits ausgetauscht worden. Sie wollen nicht wissen, wieviel Geld und Nerven das gekostet hat.
Die Krönung der Fehlplanung ist jedoch ein Lampenanschluss in der Galerie. In luftiger Höhe (6 Meter über Boden) hängt seit über vier Jahren eine Baufassung mit Glühbirne an der Decke. Es gibt keine Chance, mit Leitern ranzukommen. Man müsste ein Baugerüst anmieten und im Wohnzimmer aufbauen, um den Lampenanschluss zu erreichen. Noch brennt das Licht. Aber auch Energiesparlampe halten nicht ewig.
Kennen Sie das?
Noch Monate nach dem Einzug wartet manche Hausherrin darauf, dass die Leisten endlich auch an den Treppen angebracht werden. Regelmässig erinnert sie den Bauherrn daran, dass sie die Vorhänge erst aufhängen kann, wenn die Vorhangstangen über den Fenstern festgemacht sind. Im Wohnzimmer hängen an der Stelle, wo man den Dimmerschalter für die moderne Kristall-Lampe anbringen will, noch Monate lang Kabel aus der Wand.
Die Bauabnahme verhindert Schlimmeres
Ein Haus zu bauen kostet viel Geld, Zeit und Nerven. Darum ist es sehr wichtig, das die Bauabnahme am Ende professionell, am besten durch einen Experten, durchgeführt wird. Dieser kennt aus Erfahrung die kostenintensiven Schwachstellen eines Baus. Er kennt die SIA-Normen und setzt sich für den Bauherren ein. Ein Bauabnahme-Experte beizuziehen lohnt sich darum.
Mehr Infos zum Thema Bauabnahme auf raeber-blog.ch
Wir leben in einer Zeit in der viel überwacht wird. Die Abhörskandale können einem nicht kalt lassen. Deshalb wollte ich von Reto Ramstein, Jurist, wissen, wie der rechtliche Aspekt zum Beispiel bei einer Videoüberwachung aussieht.
Zunehmende Videoüberwachung
In der Schweiz wird zunehmend mit Videokameras und Webcams überwacht. Dies auf öffentlichen Plätzen, in Geschäften, sowohl vom Staat wie von Privatpersonen. Auch der eidgenössische Datenschutzbeauftragte muss sich vermehrt mit den rechtlichen Aspekten einer verbreiteten Videoüberwachung beschäftigen. Insbesondere muss er gegen Google kämpfen, das mit Street View virtuelle Fahrten durch die Schweiz ermöglicht.
Schutz der Persönlichkeitsrechte (Videoüberwachung als Eingriff ins Persönlichkeitsrecht)
Der Schutz der Persönlichkeitsrechte hat in der Schweiz traditionsgemäss einen hohen Stellenwert. Die Videoüberwachung bzw. das Aufnehmen von Personen stellt diesbezüglich ein erheblicher Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar (Schutz der Privatsphäre). Deshalb regeln die Datenschutzgesetze die Voraussetzungen für eine zulässige Videoüberwachung. (Quellen: Datenschutzbeauftragter Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Videoüberwachung im öffentlichen Raum, kdsb.ch und Der Beobachter, Überwachung Sie werden gerade gefilmt, Beobachter.ch).
Staatliche Videoüberwachung
Der Staat darf nur unter den folgenden Voraussetzungen eine Videoüberwachung vornehmen:
Es sind keine milderen Massnahmen möglich (z. B. baulicher Art, Alarmsystem etc.)
Die Delikte (z. B. Vandalismus), die mit einer Videoüberwachung aufgezeichnet bzw. verhindert werden sollen, sind nicht unbedeutend (z. B. Ruhestörungen etc.)
Die Videoüberwachung muss auf das absolute Minimum beschränkt werden (zeitlich/örtlich).
Die Videoüberwachung und der Gebrauch der Aufnahmen (z. B. Aufbewahrung) ist ein einem Reglement geregelt.
Die betroffenen Personen müssen auf die Überwachung aufmerksam gemacht werden.
(Quelle: Der Beobachter, Überwachung Sie werden gerade gefilmt).
Private Videoüberwachung
Die meisten Videokameras werden jedoch durch Privatpersonen installiert und betrieben. Z. B. Überwachungskameras von Hauseigentümern, Geschäftsbesitzern, oder Webcams, die ungeliebte Gäste aufzeichnen, um damit z. B. Sachbeschädigungen zu verhindern oder bestimmte Marktdaten zu erfassen (z.B. für eine zielgruppengerechte Werbung). Private Videoüberwachungen unterstehen dem Bundesgesetz über den Datenschutz, wenn auf den Aufnahmen bestimmte Personen erkennt werden können. Für eine zulässige Überwachung müssen deshalb die Prinzipien der Rechtmässigkeit und Verhältnismässigkeit auch berücksichtigt werden:
Die Überwachung ist durch ein öffentliches oder privates Interesse gerechtfertigt. Sie darf nur dem Schutz von Personen oder Sachen dienen (ein Geschäft schützt sich z. B. gegen Diebstahl).
Die installierte Videokamera kann diesen auch Zweck erreichen (Prinzip der Verhältnismässigkeit).
Eine mildere Massnahme, die den gleichen Zweck erreicht, ist nicht möglich (z. B. Alarmsystem etc.)
Die Betroffenen müssen mit einem gut sichtbaren Hinweisschild informiert werden, dass sie überwacht werden (sog. «Erkennbarkeit der Videoüberwachung»; am besten vor dem Betreten in das Aufnahmefeld).
Die aufgezeichneten Daten müssen vor unbefugtem Zugriff geschützt und sobald als möglich gelöscht werden.
(Quellen: Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB), Videoüberwachung durch Private Personen, edoeb.admin.ch); augenreiberei.ch, Videoüberwachung: Häufige Missachtung des Datenschutzgesetzes, Augenreiberei.ch/2009/07/21/videouberwachung-haufige-missachtung-des-datenschutzgesetzes/; Der Beobachter, Überwachung Sie werden gerade gefilmt, Beobachter.ch).
Wie kann man sich als Privatperson gegen eine Videoüberwachung schützen?
Jeder Kanton hat ein kantonales Datenschutzgesetz erlassen. Er verfügt damit über einen kantonalen Datenschutzbeauftragten, der Beschwerden gegen Überwachungen von kommunalen und kantonalen Institutionen behandelt. Für Beschwerden gegen Überwachungen durch den Bund ist der eidgenössische Datenschutzbeauftragte zuständig (vgl. Der Beobachter, Überwachung Sie werden gerade gefilmt). Nach Art 15 des eidgenössischen Datenschutzgesetzes (vgl. Bundesgesetz über den Datenschutz, admin.ch) kann die betroffene Person – bei einer staatlichen und privaten Videoüberwachung -verlangen, dass
die Datenbearbeitung gesperrt wird,
keine Daten an Dritte bekannt gegeben oder
die Personendaten berichtigt oder vernichtet werden.
Schliesslich kann unter Umständen auch eine Strafanzeige nach Art. 179quater StGB in Frage kommen, wenn der Geheim- oder Privatbereich der betroffenen Person – ohne deren Einwilligung – durch die Videoaufzeichnung verletzt wird (vgl. Schweizerisches Strafgesetzbuch StGB, Gesetze.ch).
Autor: Reto Ramstein, Jurist
Einleitung: Andreas Räber, Geschäftsführer räber marketing & internet GmbH, Bäretswil