Wer baut will am Schluss ein einwandfreies Haus. Schliesslich investieren wir ja viel Geld in das Traum-Eigenheim. Und doch wollen wir die Kosten zurecht im Griff haben. So kommt es, dass wir möglichst viel Eigenleistung erbringen möchten. In der Hoffnung, dass das Haus dann doch nicht so teuer wird. Am Schluss machen wir die Bauabnahme auch noch selbst. Da diese sehr wichtig ist um spätere Kosten und sich schlaflose Nächte zu ersparen, sollte hier ein Experte begezogen werden. Nachfolgend Gedanken zum «Häusle baua» von Jasmin Taher.
Für alle werten Leserinnen und Leser, die es bislang noch nicht wissen, möchte ich mich outen: Ich bin Schwäbin. «Schaffa, spara, Häusle baua» heisst unser Motto!
Als «rächder» (zu gut Deutsch: guter) Schwabe aber auch als kostenbewusster Schweizer kann man beim Hausbau viele Dinge selbst machen und dabei Kosten für Handwerker und Spezialisten einsparen.
Wir haben hier daheim auch schon Papiertapete selbst an der Decke angebracht. In regelmässigen Abständen versuchen wir mit Klebstoff, dem Bestreben unserer Tapete, der Gravitation nachzugeben, entgegenzuwirken.
Selbermachen liegt im Trend
Viele Dinge scheinen wirklich einfach. So einfach, dass man sie problemlos selbst machen kann. Do-it-Yourself-Ratgeber vermitteln, wie ein guter Heimwerker am besten arbeiten soll. The handyman can! Andauernd hört man ausserdem, dass es bei der Zusammenarbeit mit professionellen Handwerkern zu Problemen kam und nicht alles zur vollsten Zufriedenheit erledigt wurde. Also geht man am besten in den Baumarkt und macht dann die Arbeit selbst. (Macht ja schliesslich auch Spass!)
Woran merkt man nun überhaupt, dass nicht alle Arbeiten perfekt erledigt wurden? Wenn man beim ersten Grossputz (einige Jahre nach dem Bau, wenn alle Gewährleistungsfristen längst abgelaufen sind) im Fensterschacht feststellt, dass die Isolation gar nicht befestigt wurde und man beobachtet, dass die Wand feucht ist und Wasser in den Keller eindringt? Dann ist es aber meist viel zu spät, sich vom Handwerker noch Kosten erstatten zu lassen oder Ansprüche auf Gewährleistung zu erheben. Selbst ein Fachanwalt für Baurecht – übrigens meist teurer als ein Profi-Handwerker – kann Ihnen in diesem Fall nicht mehr weiterhelfen.
Für die Bauabnahme ist Erfahrung gefragt
Um schnell und frühzeitig zu erkennen, dass etwas auf dem Bau schief gehen könnte und geeignete Massnahmen einleiten zu können, braucht man Erfahrung. Man muss wissen, wie man es eigentlich richtig machen müsste.
Ich könnte einem Maurer stundenlang beim Mauern zusehen, ohne dass mir auffallen würde, ob er nun richtig mauert oder vielleicht eigentlich besser mauern könnte, als er es momentan tut. Ich würde vielleicht noch erkennen, wenn die Wand, die er hochzieht schräg oder krumm wäre. Dann würde ich sicherlich anfangen zu meckern. Wenn es aber darum ginge, zu erkennen, ob die richtigen Mauersteine und guter Mauermörtel verwendet werden, würde mir selbst das intensive Studium des entsprechenden Wikipedia-Eintrags nicht weiterhelfen.
Man sollte sich also am besten einen aussenstehenden, erfahrenen Profi zur Seite stellen, der sich auf das richtige Arbeiten auf dem Bau versteht und sich darüber hinaus gut mit Baustoffen auskennt. Dieser sollte dann am besten nicht erst die finale Bauabnahme übernehmen, sondern am besten den Hausbau von Anfang an kontrollieren und begleiten.
Der Experte sagt: «Bauabnahme maximal 30 Tage nach Einzug»
Othmar Helbling, Inhaber der hbq bauberatung in Rapperswil, ist so ein Profi. Er hat das Metier von Grund auf gelernt. Nach seiner Lehre zum Hochbauzeichner absolvierte er eine Maurerlehre, zahlreiche Aus- und Weiterbildungen folgten. Er ist eidgenössicher diplomierter Bauleiter und kann auf viele Jahrzehnte Berufserfahrung im Baugewerbe zurückblicken. Als unabhängiger Bauberater wird er häufig erst nach der Fertigstellung des Baus zu Rate gezogen, dann wenn der Schaden – Schimmel an den Wänden oder Risse über den Fenstern – zu Tage treten und zu Problemen führen. Dabei bietet er auch begleitende Kontrollen und Abnahmen an.
Denn wussten Sie das? «Wird die Wohnung oder das Haus bezogen, gilt es innerhalb von 30 Tagen als abgenommen, wenn keine gemeinsame Prüfung und Abnahme vorgenommen wurde.»