Luftaufnahmen: Ist die Freiheit über den Wolken grenzenlos?

Der Song «Über den Wolken» vom deutschen Liedermacher Reinhard Mey ist längst Kult. Wer kennt ihn nicht und wer spürt nicht das Bedürfnis nach eben dieser grenzenlosen Freiheit?

Die Sucht nach der Sicht von oben

Den Überblick haben, schweben wie ein Vogel. Ich kann mich an meinen letzten Flug erinnern, von Köln nach Zürich. Diese Aussicht, wenn die Wolken durchbrochen werden und man darüber fliegt. Sonne überall. Freiheit. Hat man es einmal erlebt, gewinnt der Song von Reinhard Mey noch mehr an Bedeutung.

Luftaufnahmen: Ist die Freiheit über den Wolken grenzenlos?
Drohnen und die neue Herausforderung überwacht zu werden.

Drohnen zur Überwachung

Ein Beispiel für diese Sicht von oben, das ich hier aufgreifen möchte, sind Drohnen. Was ist eine Drohne genau? Wikipedia.org beschreibt sie als ein unbemanntes Luftfahrzeug. Eines, das ohne eine an Bord befindliche Besatzung autark durch einen Computer oder vom Boden über eine Fernsteuerung navigiert werden kann und über bauarttypische Steuereinrichtungen verfügt. Vor allem grössere Drohnen werden für militärische Zwecke eingesetzt. Private oder wohl besser halbprivate Drohnen dienen für Flugaufnahmen von Gebäuden. Diese Luftaufnahmen werden zum Beispiel als Präsentation im Internet verwendet.

Mit der Zunahme von Luftaufnahmen entstehen neue Gesetze

Durch Drohnen stellt sich, wie so oft, wo etwas neu ist, die Frage nach der gesetzlichen Situation. Niemand hat es gerne, wenn er oder sie beobachtet wird. Wenn eben eine solche Drohne, zum Beispiel vom Nachbarn, Luftaufnahmen macht. Anders sieht es bei Luftaufnahmen aus, die eine Baustelle überwachen. Im Vorfeld nehmen sie Bilder vor Ort auf. Was life gesehen wird, sieht meistens anders aus, als was man sich anhand eines Planes vorstellen muss. Zum Beispiel zeigt ein Bauplan nirgends auf, wo und wie die Sonne wirklich scheint. Während des Baus können in regelmässigen Abständen Bilder von oben gemacht werden. Spannend ist der Vergleich. Was wurde bisher gebaut? Ist man innerhalb des Terminplans? Ein weiteres Beispiel für sinnvolle Luftbilder ist der Touristikbereich. Ein Hotel und seine Umgebung mit Luftaufnahmen dargestellt ermöglichen mehr Infos als ein schöner Prospekt. Quelle: avisec.ch

Rechtliche Situation

Laut dem Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL, dürfen Drohnen bis zu einem Gewicht von 30 KG ohne Bewilligung eingesetzt werden. Bedingung: Der Pilot muss jederzeit Sichtkontakt zu seiner Drohne haben. Und, die Drohne darf nicht über eine Menschenmenge fliegen. Die ganzen rechtlichen Bedingungen finden Sie auf der Webseite vom BAZL.

Zeiten ändern sich. In unserem extrem digitalorientierten Zeitalter werden massenhaft Daten erfasst. Während es früher nur das persönliche Erleben, die einzigartige Erinnerung an den Flug gegeben hat, wird heute fast alles fotografiert. Ist dies eine schlechte Entwicklung? Wie bei vielem anderen geht es um den Umgang damit. Warum und wie man etwas macht und um den Respekt gegenüber seinen Mitmenschen. Laut Globometer.com werden pro Sekunde 3000 Fotos auf Facebook und jede Minute werden 35 Stunden Video auf YouTube.com hochgeladen. Vieles davon wird ziemlich sicher nie angesehen. Unbrauchbar. Überflüssig. Bin ich zu hart? Manchmal frage ich mich wirklich, wieviel Sinn es macht, wenn alle alles können. Drohnen für den gezielten Einsatz, wie hier beschrieben, machen Sinn. Doch Drohnen verlocken auch. Man kann damit vieles unbeobachtet erfassen. Eine Frage des Umgangs, klar. Doch soweit sollte es eigentlich gar nicht kommen.

Quellen / Werbung:

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